In der Familien-, Wohnungslosen-, Sozialrechts-, Schuldner- und Insolvenzberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, bei rechtlichen Betreuer*innen oder weiteren Feldern der Sozialberatung: Sehr oft spielt das Unterhaltsrecht als Anspruch oder Verpflichtung eine Rolle. Dabei geht es nicht darum, dass jede Beratungskraft Unterhaltsansprüche berechnen kann. Allerdings lässt sich dieser Punkt bei einer sachgerechten Beratung nicht vollständig ausblenden. Zielrichtung dieser Veranstaltung ist eine Darstellung der Grundprinzipien des Unterhaltsrechts, die es ermöglichen soll, zu erkennen, wann eine Unterhaltsregelung (ggf. anwaltlich vertreten) herbeigeführt oder geändert werden muss. Zentrale Themen sind: Rang von Unterhaltsberechtigten, Bedarf, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Erwerbsobliegenheiten und fiktives Einkommen, (lesen der) Düsseldorfer-Tabelle, Titulierung und Abänderung, Pfändung, Ausschlussgründe, Strafbarkeit und Behandlung in der Insolvenz. Aufgrund der Stofffülle steht der Kindesunterhalt im Vordergrund, dargestellt werden jedoch sonstige Unterhaltsansprüche (Eheleute, Eltern, Elternteil des gemeinsamen Kindes usw.) Hilfreich ist ein Taschenrechner.